Unser Team der Klinik für orthopädische Chirurgie, Sporttraumatologie und Unfallchirurgie.
Herzlich willkommen in unserer Klinik für orthopädische Chirurgie, Sporttraumatologie und Unfallchirurgie!
Wir sind der unfallchirurgische Hauptversorger der Region Wolfenbüttel. Unsere Klinik deckt das gesamte Spektrum der modernen Traumatologie ab und stellt rund um die Uhr die effektive und qualifizierte Behandlung von solitär-, mehrfachverletzten sowie polytraumatisierten Patienten einschließlich Wirbelsäulenverletzungen sicher.
Durch die Anbindung des am Klinikum Wolfenbüttel stationierten Rettungshubschraubers „Christoph 30“ kann eine systematische und strukturierte Versorgung von schwerverletzten Patienten bereits am Unfallort beginnend, gewährleistet werden. Zudem steht im Bereich der Zentralen Notaufnahme ein voll ausgerüsteter Schockraum und modernste digitale Röntgentechnik für die Notfallversorgung zur Verfügung.
Unser Klinikum ist in das TraumaNetzwerk Nordost-Niedersachsen eingebunden. Für die weitere Versorgung Schädel-Hirn-Verletzter besteht eine enge Kooperation mit den umliegenden Neurochirurgischen Kliniken.
In einem persönlichen Beratungsgespräch blicken wir gemeinsam auf Ihr Krankheitsbild.
Wir verwenden sowohl zementlose Systeme als auch zementierte Prothesen.
Das Team der Klinik für orthopädische Chirurgie, Sporttraumatologie und Unfallchirurgie
Ambulanzen und Sprechstunden
Die Sprechstunden unserer Klinik finden von Montag bis Freitag nach telefonischer Vereinbarung statt.
Die Notfallambulanz unserer Klinik ist durchgehend und ganzjährig 24 Stunden geöffnet.
Julia Großkreuz
E-Mail: unfallchirurgie@khwf.de
Terminvergabe nach telefonischer Rücksprache
Tel.: 05331 934-3489
Bei dringenden Angelegenheiten ist eine Anmeldung auch während der Sprechstunde zwischen 9 und 13 Uhr möglich
Ihre Ansprechpartnerinnen vor Ort:
Bianca Smith
E-Mail: unfallchirurgie@khwf.de
Angelique Jaremkewicz
E-Mail: unfallchirurgie@khwf.de
Medizinische Schwerpunkte
Weitere Schwerpunkte
Unsere Abteilung bietet die Durchführung von Ambulanten Operationen nach § 115 b SGB V an.
Wir bieten die Möglichkeit Ambulanter Operationen auf Facharztniveau. Viele Operationen können aufgrund des Fortschrittes in der Medizin ambulant durchgeführt werden. Zuvor muss jedoch genau geprüft werden, ob es medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, eine Operation ambulant durchzuführen. Voraussetzung hierbei ist neben der garantierten häuslichen Versorgung des Patienten ein ausreichender gesundheitlicher Status. Sollte sich dennoch während oder nach dem Eingriff die Notwendigkeit zur Überwachung ergeben, kann der ambulante ohne große Hürden in einen stationären Kurzaufenthalt geändert werden.
Die Notfallambulanz der Klinik für orthopädische Chirurgie, Sporttraumatologie und Unfallchirurgie ist durchgehend und ganzjährig 24 Stunden geöffnet.
Leichte Verletzungen wie Umknickverletzungen und Verdrehtraumen der Gliedmaßen werden ebenso wie Schnittverletzungen an Fingern und Kopfplatzwunden ambulant behandelt. Auch unverschobene Brüche an Händen, Handgelenken und im Fußbereich werden hier nach vorheriger Röntgenuntersuchung geschient und der ambulanten Weiterbehandlung zugeführt.
Die ambulante Weiterbehandlung wird in der Regel durch qualifizierte und zum berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren zugelassene Durchgangsärzte (D-Ärzte) heimatnah fortgeführt. Dies gilt insbesondere für uns von niedergelassenen D-Ärzten zugewiesenen Patienten, die nicht zwingender Weise von uns weiterbehandelt werden müssen.
Liegen einfache Verletzungen (z. B. Kopfplatzwunden) vor, kann die ambulante Weiterbehandlung auch durch einen Allgemeinmediziner fortgeführt werden.
Komplexe Verletzungen der Hand, Brüche der langen Röhrenknochen, gelenknahe Brüche oder auch Gelenkbrüche werden nach Primärversorgung in unserer Notfallambulanz (Schmerztherapie, Reposition und Schienung der Brüche, Verbandanlage, Tetanusimpfung, etc) in der Regel operativ versorgt. In geeigneten Fällen geschieht auch dieses ambulant. Zum Teil ist zur effektiven Behandlung, Wundkontrolle und Schmerztherapie ein stationärer Aufenthalt notwendig.
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