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Wichtiger Hinweis
Am 01. März 2020 trat das „Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“ (sog. Masernschutzgesetz) in Kraft. Beachte daher bitte, dass die Masernschutzimpfung bzw. Masernimmunität verpflichtende Voraussetzung für eine Tätigkeit bei uns am Klinikum ist. Des Weiteren benötigst Du die Hepatitis-B Impfung bzw. Hepatitis-B Immunität, wenn Du bei uns eine Tätigkeit im direkten Patienten/-innenkontakt ausübst. Für einige andere Bereiche werden die Hepatitis-B und tlw. die Hepatitis-A Impfung empfohlen. Setze Dich am besten einmal mit Deinem Hausarzt in Verbindung, um Deinen Impfschutz kontrollieren zu lassen.
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