Fuß- und Sprunggelenkschirurgie
Neben der Versorgung von akuten Verletzungen im Bereich des Sprunggelenkes und des Fußes liegt ein weiterer Schwerpunkt in der Rekonstruktion von verschlissenen oder chronisch instabilen Sprunggelenken.
Versorgung einer intraartikulären Fersenbeinfraktur mit winkelstabiler Platte
So kann nach einer Bandverletzung im Bereich des oberen Sprunggelenkes eine Instabilität verbleiben, so dass ein häufiges Umknicken des Fußes resultiert. Nach Ausschöpfen konservativer Behandlung (Krankengymnastik, Kräftigungsübungen, etc.) ist bei anhaltenden Beschwerden eine operative Therapie indiziert. Hierbei kommen indikationsabhängig verschiedene operative Verfahren zu Einsatz. Ziel ist hierbei eine anatomische Wiederherstellung des Aussenbandapparates.
Verschlissene schmerzhafte Sprunggelenke (durch Überbelastung oder als Unfallfolge) mit einer ausreichenden können mit einer Sprunggelenkprothese (Mobility, Fa. DePuy) versorgt werden. Die Prothese besteht aus drei Komponenten (tibialer und talarer Gelenkflächenersatz mit einem Kunststoffgleitkern). Die Prothese zeichnet sich durch eine geringe Dimensionierung und ein damit verbundenes knochensparendes Operationsresultat aus.
Bei weitreichender Zerstörung des Gelenkes oder einer instabilen Situation kommen auch Versteifungsoperationen zum Einsatz.
Arthrose des oberen Sprunggelenkes. Implantation einer Sprunggelenksendoprothese.
Eine der häufigsten Krankheitsbilder im Bereich des Fusses ist die erworbene Ballenzehe. Die Therapie richtet sich hierbei nach dem Ausmaß der Erkrankung. Wichtig ist die gezielte Auswahl des für den individuellen Patienten geeigneten Therapiekonzeptes. Zur Therapie des Hallux valgus stehen daher indikationsabhängig sowohl knöcherne als auch weichteilige Korrekturmaßnahmen, meist in Kombination am Großzehengrundgelenk zur Verfügung. Angestrebt wird hierbei (wenn möglich) die Erhaltung des Großzehengrundgelenkes.
Hallux valgus, Korrektur durch köpfchennahe Osteotomie
In Kombination mit einem Hallux valgus treten häufig Deformitäten (Hammerzehen, Krallenzehen) der Kleinzehen auf. Auch hier gilt es, eine genaue Indikation eine eventuell notwendige operative Korrektur zu stellen.
Bei arthrotisch veränderten Gelenken ist jedoch neben dem Ausschöpfen von konservativen Therapiemassnahmen (Einlagenversorgung, Krankengymnastik, Infiltrationstherapie) ein operativer Eingriff zur Schmerzreduktion unumgänglich.
Hierbei kann indikationsabhängig eine Teilabtragung des veränderten Gelenkes (Cheilektomie) oder eine Versteifung (Arthrodese) notwendig werden.




