Wahlleistungen
Sie können eine Behandlung durch den Chefarzt Ihrer Klinik wählen. Für diese Wahlleistung werden die Honorare nach der Gebührenordnung für Ärzte berechnet.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, gegen besondere Berechnung Ein- oder Zweibettzimmer im Bereich der Wahlleistungsstation 1.2 zu wählen. Die Aufnahme einer Begleitperson ist möglich, sofern Betten dafür frei sind.
Wünschen Sie Wahlleistungen, so teilen Sie dies bitte dem Pflegepersonal mit. Eine Mitarbeiterin der Verwaltung wird Sie besuchen und alle Einzelheiten mit Ihnen besprechen.




