Begleitpersonen
Wenn Sie eine Begleitperson bei Ihrem Krankenhausaufenthalt begleiten soll, so ist dies immer möglich, wenn es die Bettenbelegung zulässt.
Wenn die Begleitung medizinisch nicht notwendig ist, werden Sie die Kosten hierfür in der Regel selbst tragen müssen, da es sich dann um eine Wahlleistung handelt. Fragen Sie bei Ihrer Versicherung, ob die Kosten übernommen werden.
Ist die Begleitung medizinisch notwendig, z.B. bei der medizinischen Versorgung von Kindern, stellt Ihr behandelnder Arzt ein Attest aus. In diesen Fällen werden die Kosten von der Krankenversicherung übernommen.
Die Kosten betragen 53,55 € pro Tag. Nach Beendigung des Krankenhausaufenthaltes erhalten Sie eine Rechnung über den aufgelaufenen Betrag.
Auf der Wochenstation bieten wir werdenden Müttern und Vätern ein Familienzimmer an.




