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Zuzahlung

Seit dem 01.01.2002 müssen alle Krankenhäuser ihrem gesetzlich versicherten Patienten für jeden Tag des Krankenhausaufenthaltes 10,- € Zuzahlung berechnen. Dies gilt längstens für 28 Tage Krankenhausaufenthalt im Jahr.

Die Krankenhäuser müssen diese Zuzahlung den Patienten im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen in Rechnung stellen und die vereinnahmten Beträge auch ausnahmslos an die Krankenkassen weiterleiten.

Befreit von der Zuzahlung sind:

  • heilfürsorgeberechtigte Patienten
  • Patienten mit Arbeitsunfällen
  • Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
  • Patientinnen auf Grund einer Entbindung
  • Selbstzahler
  • Patienten, die zur teilstationären Krankanhauspflege kommen
  • Patienten bei vor- und nachstationärer Behandlung

Wenn Sie bereits innerhalb des Kalenderjahres die Zuzahlung vollständig geleistet haben, bitten wir Sie, die Quittung bei Aufnahme vorzulegen.

Den Betrag können Sie am Entlassungstag an der Kasse des Klinikums einzahlen oder auf das Konto des Klinikums überweisen.

Liebe Grüsse
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Genesung im passenden Umfeld
Eine wichtige Rolle bei der Heilung einer Erkrankung spielt das passende Umfeld.